Sie füllen den Mitgliedsantrag auf dieser Seite aus.
Ihr Antrag wird geprüft und an die zuständige AfD-Gliederung bei Ihnen vor Ort weitergeleitet.
Sie werden zu einem persönlichen Kennenlernen in Ihrer Nähe eingeladen. Bei diesem Aufnahmegespräch werden Sie auch den geprüften Aufnahmeantrag unterschreiben.
Der Landesvorstand beschließt Ihre Aufnahme in die AfD. Dieser Beschluss wird Ihnen mitgeteilt. Danach läuft die vierwöchige Aufnahmefrist zur Prüfung durch den Bundesvorstand.
Nach Ablauf der Aufnahmefrist erhalten Sie die finale Aufnahmebestätigung und Ihren Mitgliedsausweis.
Nach Ausfüllen des Formulars auf dieser Seite erhalten Sie eine PDF-Vorschau. Sie können den Antrag gern ausdrucken, unterschreiben und per Post senden. Das ist aber NICHT zwingend erforderlich. Wenn Sie die Vorschau mit Ihren Daten sehen und auf „Formular einreichen“ geklickt haben, heißt das: Wir haben Ihre Daten erhalten. Sie können Ihren Antrag beim Kennenlerntermin unterschreiben – Ihre lokalen AfD-Vertreter werden Sie dazu einladen und auch Ihren Mitgliedsantrag mitbringen.
Das Engagement in der AfD ist ehrenamtlich. Als Mitglied haben Sie das Recht an allen Mitgliederveranstaltungen (z.B. Stammtische, Mitgliederparteitage) teilzunehmen, für Ämter in der Partei und Parlamentsmandate zu kandidieren und über Bewerber abzustimmen. Es besteht die Pflicht, den Mitgliedsbeitrag pünktlich zu zahlen. Eine Verpflichtung zur aktiven Teilhabe am Parteigeschehen gibt es nicht.
Als Richtwert für Ihren Mitgliedsbeitrag wird 1% des Nettoeinkommens empfohlen. Der Mindestmitgliedsbeitrag beträgt 120 Euro im Jahr. Für Mitglieder mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf reduzierten Beitrag zu stellen. Erbrachte Nachweise (z. B. Studentenausweis, Rentenbescheid) werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Bitte besprechen Sie das bei Bedarf im Aufnahmegespräch.
Der Mitgliedsbeitrag kann, wie Spenden auch, in der Steuererklärung abgesetzt werden. Die Hälfte des gespendeten Betrages (bis maximal 825 Euro bei einem Spendenbetrag von 1.650 Euro) wird Ihnen bei Angabe in der Steuererklärung direkt von der Einkommenssteuer erstattet. Weitere 1.650 Euro können Sie als Sonderausgabe mit Ihrem persönlichen Steuersatz in der Steuererklärung angeben. Bei zusammen veranlagten Ehepartnern verdoppeln sich diese Beträge.
Um die Aufnahme in die AfD beantragen zu können, dürfen Sie keiner konkurrierenden Partei, keiner rechtsextremen, linksextremen oder islamistischen Organisation angehören und müssen sich vorbehaltlos zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen. Sollten Sie zu einem früheren Zeitpunkt einer Organisation angehört haben, die durch deutsche Sicherheitsorgane als extremistisch eingestuft wurde, sind Sie zur Prüfung der Unvereinbarkeitsliste verpflichtet. Sollte diese Organisation dort aufgeführt sein, ist dies gleichzeitig mit dem Mitgliedsantrag schriftlich anzuzeigen. Hier finden Sie die Unvereinbarkeitsliste der AfD: Unvereinbarkeitsliste
Nein! Auch wenn medial teilweise anderes behauptet wird: AfD-Mitglieder, auch Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, haben keine Nachteile zu befürchten.
Von Seiten der AfD erfährt kein Außenstehender etwas über Ihre Mitgliedschaft. Nur Sie selbst entscheiden, wem Sie diese Information zur Kenntnis bringen.